eine Sachbearbeiterin bzw. ein Sachbearbeiter Pädagogische Regionalkoordination (w/m/d)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Gießen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Gießen
Für das Referat 51A – Außenstelle Gießen im Ankunftszentrum, Landesasylstelle Hessen – suchen wir zeitnah für den Dienstort Gießen
eine Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter Pädagogische Regionalkoordination (w/m/d)
befristet auf 24 Monate
(E 12 TV EntgO Bund)
Kennziffer: BAMF-2025-282
Bewerbungsfrist - 29.03.2026
In der pädagogischen Regionalkoordination unterstützen Sie die Initiierung und Durchführung von Maßnahmen, welche die nachhaltige Integration von Migrantinnen und Migranten sicherstellen. Hierbei repräsentieren Sie das BAMF und betreuen Handlungsfelder der sprachlichen, beruflichen sowie sozialen Integration.
Ihre Aufgaben
Sie sind zuständig für die Durchführung der Einstufungstests für Integrationskurse
Außerdem gehört die Lernberatung und die Erhebung von Bildungsbiographien zu Ihrem Aufgabengebiet
Darüber hinaus bearbeiten Sie Grundsatzfragen und evaluieren das Einstufungsverfahren
Die Gestaltung und Durchführung von (Fach-) Tagungen sowie regionaler Netzwerkarbeit gehören ebenso zu Ihren Aufgaben. Die regionale Netzwerkarbeit beinhaltet vor allem die örtliche Situationsanalyse und das Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten
Sie beraten die Kursträger wie auch die regionalen Partner und Partnerinnen über Programme und geben Empfehlungen im Hinblick auf die Integrationskurse
Des Weiteren prüfen Sie Abrechnungen auf Richtigkeit und bearbeiten Widersprüche der Anträge von Teilnehmenden
Die Qualitätskontrolle der Kursträger und die allgemeine Verwaltungsarbeit (u.a. die Bearbeitung von Zulassungen von Integrationskursträgern, Verfassen von Bescheiden) runden Ihren Arbeitsalltag ab
Ihr Profil
Wir suchen Bewerbende mit einem abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau der Fachrichtungen Sprach-, Sozial-, Geisteswissenschaften oder Pädagogik
Idealerweise verfügen Sie über nachgewiesene Qualifikationen im Bereich „Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache“
Förderlich für die Ausübung der Tätigkeit ist eine Zulassung als Lehrkraft nach § 15 Integrationskursverordnung
Alternativ verfügen Sie über einen gleichwertigen Diplomabschluss einer anerkannten Berufsakademie der oben genannten Fachrichtungen*
Sie können sich bereits bewerben, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist Ihr Studium abschließen. Das endgültige Zeugnis ist bei Bekanntgabe nachzureichen
Förderlich sind umfangreiche Sprachlehrerfahrungen im Bereich der Integration und eine Lehrzusatzqualifikation für Integrationskurse mit Alphabetisierung, sowie eine entsprechende Prüferlizenz für den Deutsch-Test für Zuwanderer
Idealerweise haben Sie sich bereits mit den für die Tätigkeit relevanten Rechtsgrundlagen auseinandergesetzt (Verwaltungsrecht, Integrationskursverordnung, Aufenthaltsgesetz, Freizügigkeitsgesetz, Bundesvertriebenengesetz, Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII, Zuwendungsrecht, Haushaltsrecht)
Sie zeichnen sich durch eine gute mündliche und schriftliche Ausdruckweise in deutscher Sprache, sowie Offenheit und interkulturelle Kompetenz aus
Bitte beachten Sie, dass für die Ausübung der Tätigkeit gute Deutschkenntnisse auf vergleichbar C1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erforderlich sind. Entsprechende Kenntnisse weisen Sie durch einen deutschsprachigen einschlägigen (Berufs-) Schulabschluss (u.a. Allgemeine Hochschulreife, FOS, BOS), ein an einer deutschsprachigen (Fach-) Hochschule abgeschlossenes Studium oder einen anerkannten Sprachnachweis auf mindestens C1-Niveau nach
Ihre Flexibilität ermöglicht es Ihnen, wöchentlich Dienstreisen im Tagespendelbereich des Bundeslandes Hessen wahrzunehmen. Eine Fahrerlaubnis der Klasse B ist somit zwingend erforderlich. Die Nutzung eines Dienst-KFZ ist möglich
Für die Ausübung der Tätigkeit ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gem. § 5 AsylG i.V.m. § 8 SÜG erforderlich. Sie bringen die Bereitschaft mit, diese zeitnah erfolgreich zu durchlaufen
Ein vollständiger Masernschutz ist nach § 20 Abs. 9 IfSG zwingend erforderlich
Unser Angebot
Eine auf 24 Monate sachgrundlos befristete Einstellung in der Entgeltgruppe 12 TV EntgO Bund, gem. § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristet ist (sachgrundlose Befristung), können Bewerbende, die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Bund gestanden haben bzw. derzeit stehen, für die befristeten Stellen nicht berücksichtigt werden
Abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten in einem motivierten, kompetenten und kollegialen Umfeld
Vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und ein breites Fortbildungsangebot, auch in unserem behördeneigenen Qualifizierungszentrum
Attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen, u.a. durch flexible Arbeitszeitgestaltung
Das Bundesamt bietet ein lebendiges Gesundheitsmanagement und verschiedene Sportangebote
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 29.03.2026 ausschließlich über das Online-Bewerbungssystem "Interamt". Klicken Sie dazu bitte auf den Button "Online bewerben" auf der Seite von "Interamt".
Sollten Sie die Ausschreibung nicht direkt über "Interamt" gefunden haben, nutzen Sie bitte diesen Link https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1424882.
Für Ihre Bewerbung registrieren Sie sich bitte bei Interamt unter https://www.interamt.de/koop/app/registrieren. Sollten Sie bereits bei Interamt registriert sein, nutzen Sie bitte Ihr Login. Bei technischen Problemen und Fragen zu Ihrer Registrierung wenden Sie sich bitte direkt an Interamt unter der Nummer 0385 4800-140 oder per E-Mail: kontakt@interamt.de.
Für die weitere Bearbeitung Ihrer Bewerbung laden Sie bitte Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen im Rahmen des Online-Verfahrens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist in Interamt hoch. Andernfalls kann Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigt werden.
Ein Anschreiben bzw. Motivationsschreiben ist im Rahmen der Bewerbung nicht erforderlich.
Die Auswahlgespräche sind in digitaler Form im Zeitraum vom 04.05.2026 bis 15.05.2026 vorgesehen.
Bei ausländischem Hochschulabschluss bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
*Diplomabschlüsse der staatlichen und staatlich anerkannten Berufsakademien folgender Länder i.S. des § 20 i.V.m. § 7 Nummer 2 Buchstabe a Bundeslaubahnverordnung (BLV) werden als einem an einer (Fach-) Hochschule erworbenen Bachelorabschluss gleichwertig angesehen:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (nur die ehemalige staatliche Berufsakademie), Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Informationen zur Sicherheitsüberprüfung können Sie dem Hinweisblatt entnehmen.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.bamf.de/karriere.
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen das Service-Center unter der Rufnummer 0911/943-0 bzw. unter service@bamf.bund.de gern zur Verfügung.
Informationen zum BAMF und seinem Aufbau erhalten Sie im Internet unter www.bamf.de.
Die Stelle ist grundsätzlich für eine Wahrnehmung in Teilzeit geeignet.
Das Bundesamt hat sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Für die Tätigkeit wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Wir wertschätzen Vielfalt.
Passt das BAMF zu mir?
Das Bundesamt bietet seinen Mitarbeitenden sinnstiftende, abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten in einem motivierten, kompetenten und kollegialen Umfeld. Außerdem bieten wir attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen.
Bewerbungsfrist - 29.03.2026
The Federal Office for Migration and Refugees is a higher federal authority within the portfolio of the Federal Ministry of the Interior, Building and Community (BMI). Its headquarters are in Nuremberg, where its central administration and specialist departments are located. Many of these support operational activities – the asylum procedure and integration work in the branch offices. The asylum, integration and migration task areas constitute the authority’s core elements. In order for each division to perform its tasks well, the Federal Office for Migration and Refugees has decentralised locations all over Germany that function as either primary branch offices, branch offices within arrival, decision-making and return (AnkER) facilities or arrival centres. These locations are where asylum procedures are implemented. Some decentralised locations, known as regional offices, are responsible for the integration work on the ground. This enables close cooperation in both areas with the Länder and also with non-state players in refugee protection and integration work.
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Law / Legal
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